Sicher hat der eine oder die andere noch etwas anzumerken zum Thema und möchte dies gerne mit andern teilen. Je mehr gute Argumente für unser Anliegen zusammen-kommen, umso eher wird es hoffentlich umgesetzt.

 

Vielen Dank für Eure Beiträge!

 

 

Kommentare: 24
  • #24

    Werner Brühlmann (Samstag, 01 Juni 2019 10:10)

    Wenn wir mit dem Wunsch nach Weiterführung der bisherigen Praxis nicht durchkommen, sollten wir einen "Plan B" haben, im Sinne einer pragmatischen Minimallösung: Der Bewilligung zum Rezeptieren ad usum proprium
    Damit hätten wir weiterhin Zugang zu rezeptpflichtigen Medikamenten, ohne auf das Wohlwollen des Apothekers angewiesen zu sein und ohne einen Kollegen zu bemühen.Die Medikamente, die wir für uns selbst beziehen, würden von den Versicherern vergütet.
    Andererseits entfielen sämtliche Haftpflichtprobleme: die einzige Person, die wir allenfalls schädigen könnten, wären wir selbst. Aus demselben Grund könnte vernünftigerweise auch keine Pflichtfortbildung verlangt werden.

  • #23

    Klaus Baumberger, Meilen (9.4.2019) (Dienstag, 09 April 2019 16:50)

    Ich empfehle, infolge der Verfügung der GD nicht mit "Demütigung" oder "Kränkung" zu argumentieren. Mitleid brauchen wir Seniorenärzte nicht. Leidtragend sind unsere Zielpersonen (Familie, Freunde), die jetzt mit grösseren Umtrieben konfrontiert sind. Und leidtragend ist das Gesundheitswesen, dem eine kostengünstige Dienstleistung abhanden kommt.

  • #22

    Werner Bruehlmann (Samstag, 23 März 2019 16:06)

    Der Regierungsratskandidat Thomas Vogel hat im Falle seiner Wahl und wenn er die GD übernehmen würde zugesagt, dass er sich gegen unsere berufliche Entmündigung als Senioren einsetzen würde.
    Ich vermisse ein klares Statement der IG Seniorenbewilligung zu seinen Gunsten.
    Als, liebe Kolleginnen und Kollegen: wenn Ihr Euch wehren wollt: stimmt für ihn!

  • #21

    Dr.med. Jürg Hochstrasser (Mittwoch, 06 Februar 2019 23:25)

    Wir danken Herrn Kollege Prof.Dr.med. Walter Brühlmann für die Erwähnung unserer Webseite hausarztforum.ch - Meine Hausarztpraxis führe ich seit 30 Jahren. Mit 69 Jahren stehe ich noch in der Praxis. Die AGZ beschäftigt uns mit Pflichten, Sanktionen und Strafen. Ab 2019 muss z.B. der 76 jährige Emilio Modena wieder Notfalldienst leisten. Wie bei der Seniorenbewilligung wurde der Gesetzestext der GD von lic.iur. Walter Dietrich neu interpretiert und die AGZ findet es nicht sinnvoll, juristisch dagegen vorzugehen. Sie schreibt auf unsere Email Anfrage, sich für eine Altersbefreiung stark gemacht zu haben. Da haben wir heute nachgefragt und wollen Fakten. Das werden wir bald auch bei der Seniorenbewilligung tun. Die AGZ ist schliesslich unsere Vertretung.

  • #20

    W.Brühlmann (Dienstag, 15 Januar 2019 17:19)

    Der letzte Beitrag ist über ein Vierteljahr alt.
    Leider ist die offenbar die Luft draussen; man ist einfach zu müde, um sich gegen die Bürokratie zu wehren. Man läuft ja ohnehin an eine Wand.
    Danke an Herrn Kollegen Hochstrasser und sein Hausarztforum. Warum vernetzt man sich nicht mit so einem Partner?

  • #19

    Schurter Silvia, 1943, Thalwil (Montag, 24 September 2018 15:54)

    Sehr geehrter Herr Dr. Grete,
    ich schreibe dieses Mail als Lebenspartnerin eines pens. interventionellen Angiologen, dessen Seniorenbewilligung im März nicht mehr erneuert wird. Dieser GD-Entscheid ist einfach skandalös und für den Berufsstand der Ärzte entwürdigend, denn:
    für sich selber oder für Angehörige/Freunde darf - ohne gesetzliche Hindernisse jede/jeder pensionierte
    - Lehrperson Nachhilfeunterricht, Gymi-Vorbereitungen oder Vertretungen an- bieten,
    - Anwältin/Anwalt juristisch beraten oder in eigener Sache selbst vor Gericht auftreten,
    - Bankangestellte höherer Hierarchiestufen sämtliche risikoreichen Anlagege-schäfte tätigen,
    - Steuersekretäre/ -Berater, TreuhänderInnen komplexeste Steuererklärungen ausfertigen.
    Die Liste lässt sich von akademischen bis zu fast allen handwerklichen Berufen beliebig erweitern.

    Sofort nach Aufgabe der Praxistätigkeit und Entzug (Verweigerung) der Senio-renbewilligung dürfen nun Ärztinnen und Ärzte als
    - Gynäkologen der Tochter die Pille nicht mehr verschreiben,
    - Rheumatologen den Lumbago des Ehepartners nicht mehr mit Voltaren thera- pieren,
    - Kardiologen sich selber kein Hypertonikum mehr rezeptieren,
    - Anästhesisten keine stärkeren Analgetika verordnen,
    - der Pädiater darf bei fiebrigen Enkeln nur noch zu Essigsöckli raten…
    Etc., etc…. ein völliger Hohn! Das berufliche Wissen und die Kompetenz der Spezialisten und Generalisten haben von einem Tag zum andern nur noch Schrottwert.

    Ihre hervorragende Publikation in der Ärztezeitung dient hoffentlich der jüngeren Ärzteschaft als Weckruf! Der NZZ-Artikel hat wohl zu wenige Leute erreicht. Vielleicht könnte Sandro Broz von der SRG die Entscheidungsträger bei der GD zu einem "Interview" in die "Rundschau" bitten und somit die breitere Bevölkerung über diesen Schildbürgerstreich aufklären? Vielleicht bewegt ein medialer Shitstorm etwas...

    Mit bestem Dank für Ihr grosses Engagement

  • #18

    Sonia Frick (Sonntag, 23 September 2018 22:11)

    Ich finde es grossartig, dass Sie sich dafür einsetzen, dass die Seniorenbewilligung nicht einfach sang-und-klanglos verschwindet, ohne vernünftige Grundlage!
    Danke für Ihr Engagement!

  • #17

    Gian Bieler (1948), Dr. med. emer. Samedan (Samstag, 22 September 2018 17:05)

    Leserbrief zur Publikation in der SAEZ, hier aufgeschaltet auf Wunsch der Kollegen Igual und Grete:
    Bun di Herr Kollege Grete
    Herzlichen Dank für Ihren Tribünen-Beitrag zum Rezepturverbot für uns Oldies. Sie sprechen mir aus dem Herzen.
    Zur Feier des Erreichens des 70. Lebensjahres habe auch ich Post vom Gesundheitsamt GR bekommen betreffs Berufsausübungsbewilligung. Ich bin einverstanden, nicht weiter zu „tökterla“, möchte aber wie Sie weiter „ad usum proprium et familiare“ Rezepte, ohne Anspruch auf Vergütung durch die Krankenversicherung, ausstellen dürfen.
    Die Antwort des Gesundheitsamtes auf meine Anfrage lautet wie folgt: Mit dem Wegfall Ihrer Berufsausübungsbewilligung sind Sie nicht mehr berechtigt, Rezepte für sich oder andere Personen auszustellen. Solange Sie über eine gültige BB verfügen, dürfen Sie Arzneimittel rezeptieren und in einer Apotheke einlösen. Eine Belieferung durch einen Grossisten ist ohne Praxis nicht mehr möglich ( nur Business to Business). sic.! That‘s business, 2 mal BB.
    Was können wir „ grauen Wölfe“, noch körperlich und geistig fit,tun, um diesen Misstand zu beseitigen? Wahrscheinlich steht uns Föderalisten nur die Initiative zur Revision des Gesundheitsgesetzes zur Verfügung!

    Cordiels salüds da
    Dr. med. emer. Gian Bieler, Samedan

  • #16

    Werner Brühlmann,Prof. Dr. med (Dienstag, 18 September 2018 16:37)

    Herzlichen Dank für Euren Einsatz.
    Ich mache mir allerdings keine grossen Illusionen. Die GD ist offenbar wild entschlossen, ihren Federstrich-Entscheid ohne Rücksicht auf Verluste durchzuziehen.
    Der AGZ sind wir wenigen Senioren im Grunde herzlich egal, mehr als eine sehr laue Unterstützung ist von dieser Seite nicht zu erwarten.
    Wir sollten wenigstens zu erreichen versuchen, dass wir weiterhin ad usum proprium rezeptieren können.Es wäre ein absolut irrsinniger und teurer Leerlauf, wenn wir für ein Rezept für uns selbst jedesmal einen Kollegen/eine Kollegin bemühen müssten.
    Wir können sehr wohl mit der FMH- Karte Medikamente beziehen. Das löst das Problem aber nicht wirklich: Medikamente werden von den KK nur vergütet, wenn ein Rezept vorliegt.
    Fazit: wir müssten auch sehr teure Medikamente für uns selbst bezahlen!

  • #15

    Rusterholz Daniel Dr. med. (1967) (Sonntag, 09 September 2018 21:58)

    Liebe Kolleginnen und Kollegen

    Ich stehe noch mitten im Berufsleben als selbständiger ORL-Facharzt und kann über dieses unsinnige und erniedrigende Berufsverbot als zukünftig Mitbetroffener im Pensionsalter nur den Kopf schütteln...
    35-40 Jahre Berufserfahrung gelten nichts und ich müsste wie ein Hündchen betteln, dass ich jedes Medikament, das allenfalls als Dauermedikament in der Not für mich oder meine Familie einmal nötig ist und von mir gekauft werden kann, erhalte. Ich masse mir weder jetzt noch als zukünftig Pensionierter an, an irgendwelche Bekannte, welche ich medizinisch nicht kenne, ein mir in der Wirkung unbekanntes Medi als Gefälligkeit zu besorgen. Da würde ich an Ihrer Stelle und allenfalls mit finanzieller Hilfe uns aktiver Ärzte auf jeden Fall mit juristischer Hilfe vorgehen!! Das kommt ja hoffentlich auch uns später Betroffenen zugute.

  • #14

    Butz Peter Christian Dr. med. (Freitag, 24 August 2018 17:48)

    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen

    Danke für Euer Engagement. Seit 4 Jahren bin (noch) im Besitz einer Seniorenbewilligung und möchte unbedingt weitermachen als Gutachter in meinem Fachgebiet der Handchirurgie, das ich über 27 Jahre (1980-2007), davon 23 Jahre in selbständiger Praxistätigkeit, ohne nachweisliche haftpflichrelevante Zwischenfälle ausgeübt habe. Auch meine beratende Tätigkeit für Versicherungen will ich legal weiter ausüben können. Meine Berufs-Haftpflichversicherung kennt ebenfalls keine Altersgrenzen in der Berufsausübung. Der Entzug einer Seniorenbewilligung kommt einer beruflichen Entmündigung gleich, die ich in der vorliegenden Form nicht akzeptieren kann.
    Liebe KollegInnen macht bitte weiter so. An Eurer Umfrage habe ich bereits teilgenommen und motiviere auch alle meine Alters- und Fachkollegen für einen Antrag oder Verlängerung ihrer Seniorenbewilligung.

    Nochmals besten Dank für euer Engagement.

    Mit kollegialen Grüssen

    Peter C.Butz

  • #13

    Urs Wiget (Jahrgang 1944) (Donnerstag, 23 August 2018 08:32)

    Vor einer langen Flugreise bat ich in der stark frequentierten Bahnhofapotheke ZH um Zolpidem 10 mg. Frage der Verkäuferin "wo schaffet Sie?" "ich schaffe nicht mehr, bin pensioniert" - darauf verschwand die gute Dame für mindestens 5 Minuten. Hinter mir begann es zu murren....dann: "ja, da Sie ja pensioniert sind, können Sie sich kein Rezept ausstellen" - "kann ich das Medikament nicht pro medico ohne Rezept erhalten?" Wieder Verschwinden der Dame, die Wartenden hinter mir rücken immer näher. Schlussendlich " ja, eigentlich dürfen wir das nicht, aber ausnahmsweise...." Oder: die Neuerfindung des öffentlichen Prangers...
    Tschuldigung für den langen Text....

  • #12

    Kaspar Meier (Mittwoch, 22 August 2018 19:19)

    Bin Jg 1952, habe keine Berufsbewilligung im Kt. Zürich, z zt aber eine im Kt. GR. Bei uns läuft die Bewilligung bis zum Alter von 72 weiter, was nachher läuft, weiss ich nicht.
    Auf alle fälle bin ich ebenfalls der Meinung, dass das Vorgehen der GD ZH nicht geht. Zumindest muss eine solche Verfügung einen Rechtsweg ermöglichen.
    Insbesondere in Kantonen, wo noch Einzelpraxen oder Spitäler mit kleinen Teams existieren, sind pensionierte Kollegen immer wieder für Ferienablösungen etc. gefragt!
    Macht weiter so.
    Kaspar Meier

  • #11

    cornelia dollfus (Mittwoch, 22 August 2018 18:21)

    Unglaublich, was soll da noch alles kommen? Ich bin zwar erst 62 muss aber über das Pensionsalter weg arbeiten können, so ich darf???!!!. Eben wurde ich, da nur praktische Aerztin, trotz Besitzstandswahrung in Psychiatrie und Psychotherapie, zur Budget-aerztin herabgestuft (Berset, danke) 10% weniger Lohn. Und jetzt droht das auch noch. Der Notfalldienst kommt dazu, aber ich darf (!) keinen FU machen (kein Facharzttitel) deshalb also, da ich ja nicht "tauglich" bin, als Ersatz 2,5 % des Einkommens noch dazu zahlen? Wenns so weitergeht zwingt man die baldigen Senioren Kosten zu verursachen.
    Ich denke das sollte dringend in der Presse offen diskutiert werden, der Vergleich mit den Anwälten ist sehr gut. Aber es sollten nicht den älteren Aerzten die Kosten aufgebürdet werden, das ist Sache der AGZ schliesslich werden alle älter. Ich finde den Beschluss extrem erniedrigend!

  • #10

    Hans Schiller (Samstag, 28 Juli 2018 11:17)

    Dieser Beschluss ist vor allem erniedrigend.
    Ich glaube aber kaum dass einig hundert eingeschriebene Briefe da etwas bewirken können und schlage vor, eine neutralen Anwalt zu konsultieren und mit einer Eingabe zu betrauen. Die Kosten wären auf die Einsprecher zu verteilen.
    Das würde sich lohnen!
    Hans Schiller

  • #9

    Peter Gruber (Montag, 23 Juli 2018 17:27)

    Der Hauptzweck der Seniorenbewilligung ist doch das Ausstellen von Rezepten ad usum proprium und für Angehörige/Freunde, die dann auch in der Regel von den Krankenkassen bezahlt werden (Verursacher "CH-Arzt" mangels ZR-Nr.).
    Für das Triagieren, Beraten, allenfalls Überweisen (wotsch en Brief so schriib en Brief) an Kollegen/Spezialisten und das Gesundheits-Coachen von Angehörigen und Freunden brauche ich m.B.E. keine Bewilligung.
    Es gibt Apotheken (z.B. Amavita), die ausdrücklich nach der Seniorenbewilligung fragen und sogar eine Kopie derselben verlangen, also müssen wir unbedingt mit allen Mitteln für die Seniorenbewilligung kämpfen. Sonst bleibt uns als Trotzreaktion nur noch, wegen jedem Klacks eine Arztkonsultation mit Kostenfolgen zu veranlassen und das Gesundheitswesen noch mehr zu verteuern; wollen wir das??
    Hat schon jemand nach der Ablehnung des Gesuches eine Rechtsbelehrung und eine anfechtbare Verfügung erhalten und Rekurs eingereicht? Was würde uns ein Pilotprozess kosten?

  • #8

    hans gruber (Sonntag, 22 Juli 2018 20:14)

    mit der fmh karte ist der Medibezug problemlos möglich mit/ohne bewilligung. Keine Apotheke hat bis jetzt nachgefragt.
    Alternativ sich einen Kollegin/Kollegen suchen, dort Rezepte blanko vorbereiten, bei bedarf der MPA anrufen: was, wieviel etc und RP an Apotheke faxen.
    der Amtsschimmel wiehert laut, Pferde sind nicht sonderlich intelligent man kann sie austricksen ! nur Mut!! Besten Dank für den Einsatz aller

  • #7

    Dr. Ernst Sturzenegger, Dübendorf (Montag, 09 Juli 2018 17:02)

    Das ist wohl der schwachsinnigste Beschluss, den die GD je gefasst hat. Wieviel Gesundheitskosten (jährlich höhere Kassenprämien!!) habe ich in den letzten Jahren gespart, indem ich Familienangehörigen, Freunden und Bekannten Ratschläge erteilen, einfache Untersuchungen vornehmen konnte und Medikamente verordnete, und wieviel habe ich an Selbstkontrolle und -Medikaion gespart ohne die Kassen belasten zu müssen.

  • #6

    Baumann Klaus (Montag, 09 Juli 2018 09:50)

    Eine Haftpflichtversicherung mag für eine Gutachtertätigkeit Sinn machen. Allenfalls könnte man diese aus einer neu zu formulierenden Seniorenpraxisbewilligung herausnehmen. Dann wäre eine Haftpflichtversicherung wohl nicht nötig.

  • #5

    Rosa Ingold (Dienstag, 03 Juli 2018 18:25)

    Besonders unsinnig finde ich die Anordnung ,die Haftpflicht-Versicherung wieder neu aufzunehmen,
    wervon meinen Angehörigen od.Freunden würde mich wohl für einen Ratschlag oder ein Rezept haftbar machen wollen ??

  • #4

    Rudolf Brunner (Freitag, 29 Juni 2018 17:16)

    Als ich im Dezember 2017 in der AGZ dieses absolute Berufsverbot las,habe ich mit dem Generalsekretär der AGZ Herr Michael Kohlbacher telefoniert.
    Herr M Kohlbacher bestätigt das absolute Berufsverbot.Ich darf bei einem Notfall (Flugzeug,Strasse)nur wie eine Laie helfen.Hippokratischer Eid für was ?
    Ich glaube ein netter Brief löst keine Reaktion aus.

  • #3

    Felix Horn (Freitag, 29 Juni 2018 17:05)

    Die Anordnung sollte auch in Form von Leserbriefen an verschiedene Tageszeitungen publik gemacht werden. Warum nicht auch jemanden einladen für ein Interview?

  • #2

    Charles Rosenthal (Freitag, 29 Juni 2018 13:48)

    Vielen Dank an Euch für diese Initiative. Auch ich denke, dass es nicht bei einem Brief an die AGZ bleiben sollte.
    Beste Grüsse

  • #1

    Philipp Suter (Donnerstag, 28 Juni 2018 15:36)

    Man müsste sich auch mit den freischaffenden Juristen unterhalten. Wenn man denen verbieten würde, nach 70 noch freiberuflich zu arbeiten, gäbe das einen Riesenaufstand. Auch fürchte ich, dass es mit einem netten Briefchen an die GD nicht getan ist, das alles muss in die Presse (natürlich nicht in unser gelbes Blättli) und ins Fernsehen etc. Ich grüsse Sie..