RESULTAT UMFRAGE

Wir haben unsern Brief an 750 Kolleginnen und Kollegen geschickt. Bis jetzt haben 505 per Post zustimmend geantwortet! Viele mit einem kleinen Kommentar, einige mit einem ausführlichen Begleit-brief, wo sie ihrem Ärger und ihrer Enttäuschung Luft machten und uns auch wertvolle Hinweise gaben, wie wir weitermachen könnten.

 

Bereits 104 mal erhielten wir elektronisch Zustimmung über unsere Homepage.

 

Vielen Dank allen, die mitgemacht haben.

Mit gegen 650 Befürwortern haben wir nun die Umfrage eingestellt.

 


ERSTER SCHRITT

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

WICHTIG!

Gesuch um Erneuerung der Seniorenbewilligung

 

- Wer seine Seniorenbewilligung schon verloren hat

- Wer unmittelbar vor dem Verlust der Seniorenbewilligung steht

- Wer noch gar nie eine Seniorenbewilligung gehabt hat

soll sich nicht beirren lassen und möglichst bald ein Gesuch um Erneuerung, respektive Erteilung der Seniorenbewilligung stellen.

 

Es geht darum, die Behörden zu zwingen, die Rechtmässigkeit ihres einseitigen Beschlusses nachzuweisen. Wenn das Gesuch abgelehnt wird, muss eine Rechtsbelehrung und eine anfechtbare Verfügung verlangt werden.

Je mehr Leute auf ihrem alten Recht beharren und die Erneuerung der Seniorenbewilligung verlangen, umso eher werden die Behörden verstehen, dass sie nicht einfach machen können, was ihnen passt.

 

Da wir gemeinsam mehr Gewicht haben, fänden wir es sinnvoll, dass man uns mitteilt, wer ein Gesuch gestellt hat, am besten über unsere Mail-Adresse seniorenbewilligung@gmail.com.

 

Da wir uns als Hauptargument für die Seniorenbewilligung auf die unentgeltliche Leistungserbringung stützen, ist es ratsam, dies gleichzeitig mit dem Gesuch nachzuweisen:

SASIS ist gesetzlich verpflichtet, die entsprechenden Daten zur Verfügung zu stellen. Das "Auskunftsbegehren DSG8" kann heruntergeladen werden auf


Textvorlage für jene, die die Bewilligung schon verloren haben

 

 

 

 

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VorlageGesuch-verspätet.pdf
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Textvorlage für jene, denen der Verlust der Bewilligung angekündigt worden ist

 

 

 

 

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VorlageGesuch-abMai2019.pdf
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Textvorlage für jene, die die Praxistätigkeit bereits aufgegeben haben, und nun mit 70 erstmals eine Seniorenbewilligung

beantragen möchten

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Vorlage-1.Gesuch-zeitgerecht.pdf
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Bisher haben über vierzig Kollegen (darunter leider erst vier Kolleginnen) ein Gesuch gestellt. Wie zu erwarten war, erhält man darauf eine Ablehnung, oder gar keine Antwort.

 

Nach mehrfacher Nachfrage ist nun auf das erste Gesuch am 3. September 2018 eine anfechtbare Verfügung ausgestellt worden. Alle andern Gesuche hat die Gesundheitsdirektion bis zur Erledigung des ersten Gesuchs zurückgestellt. 

Gegen diese Verfügung wurde am 2. Oktober 2018 ein Rekurs eingereicht.

Beide Dokumente können als pdf.Dateien eigesehen werden:

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Verfügung-GD-03.09.2018.pdf
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Rekurs.pdf
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Der Rekurs hat aufschiebende Wirkung und zwar nicht nur für das als Präzedenzfall behandelte Gesuch, sondern für alle Gesuche, für die eine anfechtbare Verfügung verlangt worden ist.

 

Falls Sie von der Gesundheitsdirektion einen solchen oder ähnlichen Text erhalten haben

oder bei anderen Unsicherheiten dürfen Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

 

Wenn Ihnen, obwohl Sie das Gesuch vor Ablauf Ihrer alten Seniorenbewilligung gestellt haben, und obwohl Sie eine anfechtbare Verfügung verlangt haben, mitgeteilt wird, dass Ihre Seniorenbewilligung nun abgelaufen sei, melden Sie sich bitte sofort bei uns, damit wir Ihnen weiterhelfen können.


ZWEITER SCHRITT

Gang an die Presse

 

Am 18. August ist ein Artikel in der NZZ erschienen, welcher in gut verständlicher Form, mit passenden Beispielen, darstellt, was eine Seniorenbewilligung genau ist, und was es bedeutet, dass sie ab-geschafft worden ist:

 

 

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NZZ-18.08.2018.png
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Am 19. September ist ein Beitrag von Walter Grete zur Senioren-tätigkeit in der Schweizerischen Ärztezeituzng erschienen. Gleichzeitig sollen sich auch einige Kantonsärzte kritisch zum Thema äussern. Damit ist dann das Thema auch schweizweit lanciert.


Inzwischen sind in der SÄZ Kommentare und Leserbriefe zum Artikel von Walter Grete erschienen:



DRITTER SCHRITT

Politik

 

Am 17. September wurde im Kantonsrat folgende Interpellation eingereicht.

Leider ist im Text verloren gegangen, dass die Seniorenärzte ihre ärztliche Leistung kostenlos erbringen, was für uns das zentrale Merkmal der Seniorentätigkeit ist.

Bitte gelangen Sie ganz persönlich an alle Ihnen bekannten Politiker und erklären Sie ihnen, worum es uns geht:

  • Kostenlose hausärztliche Dienstleistung für die eigene Familie und nächste Freunde durch Ärzte im Ruhestand,
  • ohne unverhältnismässige staatliche Auflagen.