Die Seniorenbewilligung
Die Seniorenbewilligung ist eine eingeschränkte Berufsausübungsbewilligung
für Ärzte im Ruhestand, welche nicht mehr im Erwerbsleben stehen.
Es gelten folgende Einschränkungen:
1. Die ärztliche Leistung erfolgt kostenlos.
2. Es sind nur jene Tätigkeiten erlaubt, welche ohne
Praxisinfrastruktur erbracht werden können.
3. Die Betreuung beschränkt sich ausschliesslich auf
Familienangehörige, nahe Freunde und sich selbst.
4. Veranlasste Kosten sind durch die Krankenkasse gedeckt,
sofern sie kassenpflichtig sind.
Bis zum 31. Dezember 2017 erhielten Kollegen, die keine Praxis mehr führen wollten, aber für ihr unmittelbares Umfeld, Familie und nahe Freunde immer noch wenige ärztliche Leistungen umsonst wollten erbringen können, von der Gesundheitsdirektion genau zu diesem Zweck eine SENIORENBEWILLIGUNG:
Seit dem 1. Januar 2018 gibt es keine SENIORENBEWILLIGUNG mehr.
Mit einer schwer nachvollziehbaren Begründung, ohne jede Belehrung, wie und durch wen dieser Entscheid zustande
kam, ist sie von der Gesundheitsdirektion aufgehoben
worden:
Der erwähnte "Leitfaden Medizinalberuferecht" kann hier heruntergeladen werden:
(siehe Abschnitt 2.1.3, Seite 6)
Die zitierten Artikel des Bundesgesetzes für Medizinalberufe: